Belege & Steuerrechnung
Was der Gast nach dem Bezahlen bekommt, und was in Thailand dafür gilt
14.1 Für wen es Belege gibt
Abschnitt betitelt „14.1 Für wen es Belege gibt“Nur für Betriebe in Thailand, die für die Umsatzsteuer registriert sind. Eingeschaltet wird es von miraTEQ.
Pflicht wird die Umsatzsteuer ab 1,8 Mio. Baht Jahresumsatz. Wer nicht registriert ist, darf keine Steuerrechnung ausstellen, in Thailand ist das strafbar. Deshalb ist die Funktion ab Werk aus. miraTEQ schaltet sie ein, sobald Sie die Registrierungsurkunde ภ.พ.20 gezeigt haben, und übernimmt Firmenname, Anschrift und Steuernummer genau so, wie sie dort stehen.
Für Ihre Karte gilt dann:
- Die Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Der Gast zahlt, was auf der Karte steht. Den Steueranteil, heute 7 %, rechnet der Beleg heraus.
- Jedes Gericht braucht einen thailändischen oder englischen Namen. Auf einem Steuerbeleg ist keine andere Sprache erlaubt.
14.2 Die drei Belegarten
Abschnitt betitelt „14.2 Die drei Belegarten“| Beleg | Wann er entsteht | Steuer als eigener Betrag |
|---|---|---|
| Quittung (ใบเสร็จรับเงิน) | Nach jeder Zahlung, solange keine Kassenzulassung eingetragen ist | Nein. Sie trägt den Vermerk ไม่ใช่ใบกำกับภาษี, keine Steuerrechnung |
| Kurzbeleg (ใบกำกับภาษีอย่างย่อ) | Nach jeder Zahlung, sobald die Kassenzulassung eingetragen ist | Ja, dazu die Gerätenummer |
| Steuerrechnung (ใบกำกับภาษีเต็มรูป) | Wenn der Gast sie verlangt. Er gibt Name und Anschrift an, eine Firma auch ihre Steuernummer | Ja |
Jede Art hat ihren eigenen lückenlosen Nummernkreis: R-000001, ABB-000001, INV-000001. Eine Steuerrechnung ersetzt den Beleg, zu dem sie gehört, und nennt dessen Nummer.
14.3 Was der Gast sieht
Abschnitt betitelt „14.3 Was der Gast sieht“Zahlt der Gast selbst per PromptPay, steht nach dem Bestätigen unter „Ihre Belege“ der Link zu seinem Beleg. Rechnet die Kasse oder der Service ab, zeigt die Leiste unten in der Karte „Beleg“ mit der Nummer. Ein Tipp darauf führt hin.
Der Beleg öffnet sich in einem eigenen Fenster. Mit „Drucken oder als PDF speichern“ druckt der Gast ihn aus oder legt ihn ab. Unten auf jedem Beleg steht ein QR-Code, der zur digitalen Kopie führt, auch vom ausgedruckten Papier aus.
Darunter kann der Gast die Steuerrechnung selbst anfordern. Nach „Steuerrechnung ausstellen“ lässt sie sich nicht mehr ändern.
14.4 Der Reiter Belege
Abschnitt betitelt „14.4 Der Reiter Belege“Den Reiter Belege sehen Inhaber und Manager, dazu die Kasse. Er zeigt alle Belege eines Tages:
| Spalte | Zeigt |
|---|---|
| Zeit | Uhrzeit Ihres Betriebs, nicht die des Servers |
| Nummer | Belegnummer, darunter die zugehörige Steuerrechnung oder der Name des Gastes |
| Art | Quittung, Kurzbeleg oder Steuerrechnung |
| Betrag, MwSt. | Endbetrag und die darin enthaltene Steuer |
Oben steht die Summe des Tages mit der enthaltenen Umsatzsteuer. Das ist Ihr Tagesabschluss. Steuerrechnungen zählen dort nicht doppelt, sie ersetzen ja einen Beleg. „CSV“ lädt die Liste für Ihre Buchhaltung herunter, „Drucken“ bringt sie auf A4.
„Öffnen“ zeigt einen Beleg zum Drucken. „Steuerrechnung“ stellt sie für einen Gast aus, der an der Kasse danach fragt. Nach jeder Abrechnung im Reiter Kasse meldet sich das Panel unten rechts mit der neuen Belegnummer.
14.5 Kassenzulassung und Papier
Abschnitt betitelt „14.5 Kassenzulassung und Papier“Einen Kurzbeleg darf eine Kasse erst ausstellen, wenn das Finanzamt sie zugelassen hat. Als Kasse zählt auch ein Computer oder Tablet, also auch miraMENU. Den Antrag stellt der Betrieb selbst bei seinem Finanzamt, Formular ภ.พ.06, für jede Betriebsstätte einzeln, auch online. Danach hat Ihre Kasse eine Gerätenummer (POS ID). miraTEQ trägt sie ein, und von da an gibt es nach jeder Zahlung den Kurzbeleg.
Ein PDF auf dem Handy des Gastes gilt in Thailand nur dann als Steuerrechnung, wenn es über das e-Tax-Verfahren des Finanzamts läuft. Das bietet miraMENU nicht. Gültig ist das Papier: Drucken Sie die Steuerrechnung für einen Firmenkunden aus und geben Sie sie ihm mit.

